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Kirchenaustritt erklären in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Oldenburg bei: Standesamt · Oldenburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 € / 26,00 € / 10,07 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Standesamt · Oldenburg

Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

Mo-Do 08:00-12:00,13:30-15:30 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

0441 235-4444

standesamt@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

Persönlich beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes: • 30 Euro Entgegennahme eines beim Notar erklärten Kirchenaustritts und Erteilung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt: • 26 Euro Die Gebühren sind bei der persönlichen Erklärung bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Zweitschrift Kirchenaustritt • 30 Euro • Bei Auslandsversendung wird eine Gebühr von 10,07 Euro für das Auslandseinschreiben mit Rückschein berechnet. • Die Gebühren sind im Onlineverfahren zu entrichten.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

So läuft es ab

• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten. Sie können die Erklärung über den Kirchenaustritt nur persönlich im Standesamt abgeben. Sie benötigen keinen Termin für die Abgabe der Erklärung im Standesamt. Bitte kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten persönlich ins Standesamt. Ein Kirchenaustritt kann nicht online erklärt werden. Um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen können Sie jedoch Ihren Kirchenaustritt vorab bei uns voranmelden . Das Standesamt bereitet dann alle Unterlagen vor und informiert Sie per E-Mail, sobald Sie zur Unterzeichnung kommen können. Ohne diese Unterschrift erzeugt die Voranmeldung keine Gültigkeit. Beim Abgeben der Erklärung wäre es hilfreich, wenn angegeben werden kann, in welchem Ort man getauft worden ist. Diese Angabe ist freiwillig. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären. Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam. Für die Entgegennahme der beim Notar abgegebenen Erklärung durch das Standesamt fällt eine Gebühr in Höhe von 26 Euro an. Zu beachten bei der Austrittserklärung für ein Kind ist, dass • die Erklärung bis zum Alter von 14 Jahren von den gesetzlichen Vertretern für das Kind abgeben werden müssen. • es dem Austritt ab dem zwölften Lebensjahr zustimmen muss.

Gut zu wissen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist. Hinweis Seit dem 1. Januar 2014 sind alle Arbeitgeber automatisch dem ELSTAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) angeschlossen. Steuerlich bedeutsame Änderungen wie der Kirchenaustritt werden nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei selbstständiger Tätigkeit ist der Kirchenaustritt selbst dem Finanzamt anzuzeigen und gegebenenfalls bei der nächsten Steuererklärung nachzuweisen. Weitere Informationen gibt das zuständige Finanzamt . Austritt aus anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Soweit die Austrittserklärung beim Standesamt vom Gesetz nicht ausgeschlossen ist, werden auch diese beim Standesamt entgegengenommen. Voranmeldung Kirchenaustritt Sie können den Verfahrensablauf für den Kirchenaustritt im Standesamt beschleunigen, indem Sie den Online-Antrag „Voranmeldung Kirchenaustritt“ nutzen. Sobald Sie diese Voranmeldung eingereicht haben und unser Standesamt alles vorbereitet hat, melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Sie müssen dann zur Unterschrift ins Standesamt kommen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Sobald alles vorbereitet ist, erhalten Sie eine E-Mail von uns.

Wie stehen die Gebühren in Oldenburg im Vergleich?

Oldenburg30,00 € / 26,00 € / 10,07 €
Niedersachsen10,07 € – 35,70 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Persönlich beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes: • 30 Euro Entgegennahme eines beim Notar erklärten Kirchenaustritts und Erteilung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt: • 26 Euro Die Gebühren sind bei der persönlichen Erklärung bar oder mit EC-Karte … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Oldenburg, Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Oldenburg online?
Für Oldenburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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