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Grundsicherung im Alter beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundsicherung im Alter beantragen erledigen Sie in Oldenburg bei: Soziale Hilfen · Oldenburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Soziale Hilfen · Oldenburg

Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

soziales@stadt-oldenburg.de

Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) • Belege über Ausgaben: • Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung) • Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen • Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen • evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc. • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc. • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Oldenburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Die antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und entweder • die Altersgrenze (§ 41 SGB XII) erreicht haben oder • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 2 SGB VI sind oder • das 18. Lebensjahr vollendet haben und • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder anderer Leistungsträger das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten. Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.

So läuft es ab

nicht angegeben Wenn Sie erstmalig Leistungen beantragen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie eine Terminvereinbarung für eine persönliche Vorsprache. Es sind vollständige Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig. Sind Sie bereits im Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Stadt Oldenburg, welchen Folgeanträge in der Regel zwei Monate vor Ablauf der Bewilligungsfrist übersandt. Falls Sie keinen Folgeantrag erhalten haben, setzen Sie sich bitte – gerne auch telefonisch – mit Ihrem Sachbearbeiter beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin in Verbindung.

Gut zu wissen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G", • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G", • Schwangerschaft, • Alleinerziehung von Kindern, • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit, • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung, • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten. Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig. .Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Allgemeine Informationen Die Aufgabe der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe mit ihren Leistungsarten greift ein, wenn eine Person sich nicht aus eigenen Kräften …

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Soziale Hilfen · Oldenburg, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Oldenburg online?
Für Oldenburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch nach § 41 SGB XII haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die Regelaltersgrenze erreicht haben — je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ebenfalls berechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In der Regel nein. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Es wird gesetzlich vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in der Praxis das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt. Sie können den Antrag nach § 109a SGB VI auch beim Rentenversicherungsträger stellen, der ihn an den zuständigen Träger weiterleitet. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat erfüllt werden; bewilligt wird in der Regel für zwölf Kalendermonate (§ 44 SGB XII).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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