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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Oldenburg bei: Führerscheinstelle · Oldenburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 135,00 € / 135,80 € / 13,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Führerscheinstelle · Oldenburg

Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-3700

fahrerlaubnisse@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • Antragsgebühr 135,00 Euro • beim Führerschein auf Probe 135,80 Euro • Führungszeugnis 13,00 Euro Hinweis Bei einer Aktenanforderung nach Entzug oder Verzicht außerhalb von Oldenburg ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,00 Euro zu entrichten. Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

Voraussetzungen

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt. Allgemeine Informationen Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht ist ein Antrag auf Neuerteilung erforderlich.

So läuft es ab

Nicht angegeben Die Antragstellung auf Neuerteilung erfolgt persönlich bei der Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, wenn der Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg liegt. Ein Antrag kann vorher nicht ausgefüllt werden. • Fahrerlaubnisklassen • Besonderheiten bei gewerblichen Kraftfahrern Hinweis Inwieweit der Nachweis einer ärztlichen, fachärztlichen oder medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist, kann erst nach Prüfung des Antrages entschieden werden. Wenn ein Fahrzeug (auch Fahrrad) mit 1,60 Promille oder mehr geführt wurde oder wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen wurde, ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zwingend erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Fahrerlaubnis wegen acht Punkten oder mehr im Fahreignungsregister entzogen wurde. Wenn gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen wurde, ist ebenfalls die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zwingend erforderlich. Die Praxis oder die Begutachtungsstelle für Fahreignung , bei der gegebenenfalls eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt wird, kann selbst ausgewählt werden. Informationen können direkt bei den Anbietern eingeholt werden. Ob eine neue Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden muss, wird je nach Einzelfall entschieden. Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben Die Bearbeitung des Antrages dauert circa sechs bis acht Wochen.

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Oldenburg im Vergleich?

Oldenburg135,00 € / 135,80 € / 13,00 € / 12,00 €
Niedersachsen7,70 € – 135,80 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • Antragsgebühr 135,00 Euro • beim Führerschein auf Probe 135,80 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Führerscheinstelle · Oldenburg, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Oldenburg online?
Ja — Oldenburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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