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Sterbeurkunde beantragen in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Nürnberg bei: Stadt Nürnberg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Nürnberg

Stadt Nürnberg

Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg

+49 911 231-0

poststelle@stadt.nuernberg.de

Gebühren (amtlich)

• Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR • Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine

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Benötigte Unterlagen

• Beantragung Sterbeurkunde Persönliche Antragstellung: • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen • Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Schriftliche Antragstellung: • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.

Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen: • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen). • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen). • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

So läuft es ab

Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat. Persönliche Antragstellung: • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig. • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass. Schriftliche Antragstellung: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Sterbeurkunde bitten. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten: • Familiennamen und Vornamen • Geburtsdatum und -ort • Sterbedatum und -ort • gegebenenfalls Angaben zur Ehepartnerin oder zum Ehepartner • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung. • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Elektronische Antragstellung: • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf. • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an. • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch. • Senden Sie den Antrag online ab.   Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Gut zu wissen

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten: • Als Sterbeurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union. • Als mehrsprachige Sterbeurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern . • Als beglaubigten Ausdruck aus dem Sterberegister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Beurkundung des Sterbefalls eingetragen hat.

Wie stehen die Gebühren in Nürnberg im Vergleich?

Nürnberg12,00 €
Bayern3,00 € – 12,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Nürnberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Nürnberg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Nürnberg, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Nürnberg online?
Für Nürnberg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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