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Baugenehmigung beantragen in Nordhorn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Nordhorn bei: Bauordnungsamt · Nordhorn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Nordhorn kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Bauordnungsamt · Nordhorn

Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn

bauordnung@nordhorn.de

Bauwesen · Grafschaft Bentheim

van-Delden-Straße 1-7, 48529 Grafschaft Bentheim

05921 961514

bauwesen@grafschaft.de

Landkreis Grafschaft Bentheim · Nordhorn

van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn

05921 96-01

info@grafschaft.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Benötigte Unterlagen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung). Ausgenommen davon sind nur die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z.B. verfahrensfrei gem. § 60 NBauO oder genehmigungsfrei gem. § 62 NBauO sein. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Der Landkreis Grafschaft Bentheim sieht seit dem 01.01.2024 das in der Niedersächsischen Bauordnung als Regelverfahren deklarierte digitale Verfahren vor. Daher ist es nun möglich, die Anträge in elektronischer Form beim Landkreis einzureichen. Hierfür nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Antragsassistenten. Füllen Sie hier das entsprechende Antragsformular aus, fügen sie die Bauvorlagen als Anlage im PDF-Format (möglichst mit qualifizierter elektronischer Signatur) bei, signieren Sie das Formular und senden es ab. Alternativ zur Signatur kann der Bauherr eine Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Verfahren ausstellen, welche per Post oder Fax (Fax-Nr. 05921/9651514) dem Landkreis Grafschaft Bentheim übermittelt werden muss. Bei der Vorbereitung der Bauvorlagen ist zwingend, die durch die Bauvorlagenverordnung vorgegebene Bezeichnung der Dateien zu beachten. Einen Hinweiszettel, wie der Dateiname ausschauen finden Sie unten auf der Seite (Anforderungen an elektronische Dokumente). Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann zu erheblichen Verzögerungen des Verfahrens führen! Die Verpflichtungserklärung zur Eintragung einer Baulast ist schriftlich im Original einzureichen. Nach Eingang Ihres digitalen Bauantrages wird für Ihr Vorhaben eine digitale Bauakte angelegt und Sie werden per E-Mail in den dazugehörigen Projektraum eingeladen. Auf der Bauplattform müssen Sie sich einmalig registrieren, indem Sie sich einen Benutzernamen, sowie ein Kennwort geben. Bitte verwenden Sie hierfür dieselbe E-Mail-Adresse, die Sie im Antragsformular angegeben haben. Dann können Sie Ihren Projektraum und den dortigen Schriftverkehr einsehen.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Nordhorn — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet. Das Verfahren ist vollständig digitalisiert. Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren können Sie Anzeigen und Anträge über das Onlineportal einreichen. Den Link finden Sie bei OpenR@thaus Für die Einreichung digitaler Anträge benötigt die einreichende Person • Ein Nutzerkonto (BundID oder Mein Unternehmenskonto) (einmalige Anmeldung) Um digital Abweichungen, Anzeigen, Bauanträge oder Bauvoranfragen im Serviceportal der Stadt Nordhorn stellen zu können, ist der Identitätsnachweis über ein „Nutzerkonto“ mit Elster-Zertifikat, Online-Ausweis oder Mein Unternehmenskoto erforderlich. Alle über dieses Nutzerkonto im Rahmen der Antragstellung mit hochgeladenen Bauvorlagen benötigen keine eigene qualifizierte elektronische Signatur (qes). Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach unter https://id.bund.de/de/registration/eID oder unter https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess registrieren. Wenn Sie eine Abweichung, Anzeige, einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage einreichen, müssen die Dateinamen der hochgeladenen Bauvorlagen den Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 S. 2 NBauVorlVO entsprechen. Der Dateiname darf höchstens aus 50 Zeichen bestehen, und Umlaute dürfen nicht verwendet werden. Ferner muss der Dateiname eine Kennnummer mit textlicher Beschreibung, das Erstelldatum im Format „JJJJMMTT“ und die Version enthalten.

Gut zu wissen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Nordhorn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Nordhorn erledigen?
Zuständig ist: Bauordnungsamt · Nordhorn, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Nordhorn online?
Für Nordhorn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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