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Bewohnerparkausweis beantragen in Neuwied: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Neuwied bei: Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsamt - Bußgeldstelle — Gebühr laut amtlicher Angabe: 240,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Neuwied

Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsamt - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied

+49 2631 802-6666

bussgeldstelle@neuwied.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Ein Anwohnerparkausweis in der Stadt Neuwied kostet 240 Euro pro Jahr.

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Benötigte Unterlagen

• bisheriger Bewohnerparkausweis • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Anwohnerparkausweis muss jedes Jahr neu beantragt werden. Wir empfehlen, zwei Wochen vor Fristablauf die Verlängerung zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Gut zu wissen

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Wie stehen die Gebühren in Neuwied im Vergleich?

Neuwied240,00 €
Rheinland-Pfalz5,00 € – 255,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Neuwied?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Ein Anwohnerparkausweis in der Stadt Neuwied kostet 240 Euro pro Jahr.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Neuwied erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsamt - Bußgeldstelle, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Neuwied online?
Für Neuwied ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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