Nebenwohnsitz anmelden in Neukirchen-Vluyn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Neukirchen-Vluyn
Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn
Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
02845 391-291
buergerbuero@neukirchen-vluyn.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Wenn Sie aus Neukirchen-Vluyn wegziehen und eine Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wenn Sie ins Ausland verziehen, obdachlos werden oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann die Abmeldung eine Person mit entsprechender Vollmacht übernehmen. Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren ausziehen. Sind Sie volljährig und stehen unter rechtlicher Betreuung, obliegt Ihrer betreuenden Person die Abmeldung. Falls Sie innerhalb von Neukirchen-Vluyn umziehen, genügt eine Ummeldung . Bitte achten Sie darauf, die vorgeschriebene Frist von zwei Wochen gemäß § 17 Bundesmeldegesetz nicht zu versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen. Ein vorausgefülltes Abmeldeformular ist - bei persönlicher Vorsprache - nicht erforderlich. Falls Sie die Abmeldung per Post erledigen möchten, senden Sie das unterschriebene Abmeldeformular (siehe Downloadbereich) bitte an das Bürgerbüro und fügen außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Neukirchen-Vluyn erledigen?
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Neukirchen-Vluyn online?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Neukirchen-Vluyn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.