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Nebenwohnsitz anmelden in Neukirchen-Vluyn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Neukirchen-Vluyn bei: Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Neukirchen-Vluyn

Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn

Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn

02845 391-291

buergerbuero@neukirchen-vluyn.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Wenn Sie aus Neukirchen-Vluyn wegziehen und eine Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wenn Sie ins Ausland verziehen, obdachlos werden oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sollten Sie persönlich verhindert sein, kann die Abmeldung eine Person mit entsprechender Vollmacht übernehmen. Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren ausziehen. Sind Sie volljährig und stehen unter rechtlicher Betreuung, obliegt Ihrer betreuenden Person die Abmeldung. Falls Sie innerhalb von Neukirchen-Vluyn umziehen, genügt eine Ummeldung . Bitte achten Sie darauf, die vorgeschriebene Frist von zwei Wochen gemäß § 17 Bundesmeldegesetz nicht zu versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen. Ein vorausgefülltes Abmeldeformular ist - bei persönlicher Vorsprache - nicht erforderlich. Falls Sie die Abmeldung per Post erledigen möchten, senden Sie das unterschriebene Abmeldeformular (siehe Downloadbereich) bitte an das Bürgerbüro und fügen außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Neukirchen-Vluyn erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Neukirchen-Vluyn online?
Für Neukirchen-Vluyn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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