Meldebescheinigung beantragen in Neukirchen-Vluyn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Neukirchen-Vluyn
Bürgerbüro · Neukirchen-Vluyn
Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
02845 391-291
buergerbuero@neukirchen-vluyn.de
Gebühren (amtlich)
• Meldebescheinigung: 9,00€
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Auf Wunsch stellt das Bürgerbüro Personen, die in Neukirchen-Vluyn gemeldet sind, eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Einfache Meldebescheinigung Die einfache Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und dokumentiert folgende Inhalte: • Familienname • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens • Doktorgrade • Geburtsdatum • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Erweiterte Meldebescheinigung Auf Antrag können außerdem weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 2 BMG aufgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem: • frühere Namen • Ordensname, Künstlername • Geburtsdatum und -ort • Geschlecht • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift • derzeitige Staatsangehörigkeiten • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft • frühere Anschriften • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie • Familienstand Sie können den Antrag • durch eigene persönliche Vorsprache, • durch persönliche Vorsprache eines bzw. einer schriftlich Bevollmächtigten oder • gerne auch komfortabel online (inkl. direkter Bezahlung) stellen. Sollte ein schriftlich Bevollmächtigter bzw. eine schriftlich Bevollmächtigte den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.
Gut zu wissen
Meldebescheinigung Erteilung
Wie stehen die Gebühren in Neukirchen-Vluyn im Vergleich?
| Neukirchen-Vluyn | 9,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 9,00 € |
| Deutschland (8.182 Städte) | 5,00 € – 15,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Meldebescheinigung beantragen“ in Neukirchen-Vluyn?
Wo kann ich „Meldebescheinigung beantragen“ in Neukirchen-Vluyn erledigen?
Geht „Meldebescheinigung beantragen“ in Neukirchen-Vluyn online?
Weitere Behördengänge in Neukirchen-Vluyn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Meldebescheinigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.