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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Neubrandenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Neubrandenburg bei: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten · Neubrandenburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle in Neubrandenburg

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten · Neubrandenburg

Große Krauthöferstraße 5, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

ordnungsamt@lk-seenplatte.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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Benötigte Unterlagen

• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass) • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung • EU-/EWR-Führerschein • Sehtest • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich: • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich: • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe • ärztliches Gutachten • Führerscheinersatz bei Verlust / Diebstahlgültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung • 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) • VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde • Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde • Polizeianzeige bei Diebstahl Der jeweilige Antrag ist persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Vor der Antragstellung hier nicht genannter Vorgänge wird empfohlen, Rücksprache mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde zu halten.

Voraussetzungen

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO), • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden, • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

Fristen

• für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis • Mindestalter: 21 Jahre; bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre • persönliche Zuverlässigkeit • geistige und körperliche Eignung • ausreichendes Sehvermögen • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Neubrandenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Neubrandenburg erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten · Neubrandenburg, Große Krauthöferstraße 5, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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