Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Neubrandenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle in Neubrandenburg
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten · Neubrandenburg
Große Krauthöferstraße 5, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
ordnungsamt@lk-seenplatte.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass) • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung • EU-/EWR-Führerschein • Sehtest • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich: • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich: • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe • ärztliches Gutachten • Führerscheinersatz bei Verlust / Diebstahlgültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung • 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) • VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 31.05.1982 erteilt wurde • Karteikartenabschrift, wenn die Fahrerlaubnis durch einen anderen Landkreis erteilt wurde • Polizeianzeige bei Diebstahl Der jeweilige Antrag ist persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Vor der Antragstellung hier nicht genannter Vorgänge wird empfohlen, Rücksprache mit den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde zu halten.
Voraussetzungen
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO), • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden, • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Fristen
• für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis • Mindestalter: 21 Jahre; bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre • persönliche Zuverlässigkeit • geistige und körperliche Eignung • ausreichendes Sehvermögen • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Gut zu wissen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Neubrandenburg?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Neubrandenburg erledigen?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Neubrandenburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.