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Eheschließung anmelden in Neubrandenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Neubrandenburg bei: Einwohnerdienste - Standesamt · Neubrandenburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 65,00 € / 220,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle in Neubrandenburg

Einwohnerdienste - Standesamt · Neubrandenburg

Friedländer Tor 1, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

0395 555-1111

stadt@neubrandenburg.de

Gebühren (amtlich)

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt. • Für die Prüfung der Ehefähigkeit • bei der Anmeldung der Eheschließung 65,00 Euro oder • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 135,00 - 220,00 Euro • Für mögliche Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Eheschließung zu erheben sind, wird auf die Gebührentabelle gem. Kostenverordnung des Innenministeriums M-V verwiesen.

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: • aktuelle Geburtsurkunde • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: • die Eheurkunde oder • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie • die Sterbeurkunde des früheren Partners • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: • alle Heiratsurkunden • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: • Geburtsurkunden der Kinder • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) • Geburtsurkunde • Ehefähigkeitszeugnis • Fremdsprachige Urkunden Hinweise: Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden: • volljährige Personen Weitere Voraussetzungen: • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

So läuft es ab

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen. • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen. • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Gut zu wissen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. • Die Eheschließung muss immer am Wohnort der Eheschließenden angemeldet werden. • Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich anmelden. Ein Aufgebot (öffentliche Bekanntgabe der Eheschließung) ist seit 1998 entfallen. Der Ort der Eheschließung kann mit der/dem Standesbeamtin/ten gemeinsam bestimmt werden.

Wie stehen die Gebühren in Neubrandenburg im Vergleich?

Neubrandenburg65,00 € / 220,00 €
Mecklenburg-Vorpommern65,00 € – 220,00 €
Deutschland (5.473 Städte)5,00 € – 500,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Neubrandenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt. • Für die Prüfung der Ehefähigkeit • bei der Anmeldung der Eheschließung 65,00 Euro oder • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 135,00 - 220,00 Euro • Für … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Neubrandenburg erledigen?
Zuständig ist: Einwohnerdienste - Standesamt · Neubrandenburg, Friedländer Tor 1, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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