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Aufenthaltstitel verlängern in Neubrandenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Neubrandenburg bei: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten · Neubrandenburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle in Neubrandenburg

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten · Neubrandenburg

Große Krauthöferstraße 5, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

+49 395 57087-5810

auslaenderbehoerde@lk-seenplatte.de

Gebühren (amtlich)

Kosten: • EUR 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten • EUR 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten Bemerkung: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

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Benötigte Unterlagen

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung: • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) • bei reglementierten Berufen: Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes oder Zusage über die Erteilung • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung) • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz • ab Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über die angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen) • aktuelle Meldebescheinigung • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Voraussetzungen

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Dies sind regelmäßig: • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz). • Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben. • Sie verfügen, soweit dies für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich ist, über eine gültige Berufsausübungserlaubnis bzw. wurde Ihnen die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle zugesichert. • Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben. • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern. • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

So läuft es ab

• Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin). • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen. • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: ca 8 Wochen Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Gut zu wissen

Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater). Soweit erforderlich, müssen Sie aktuell nochmals eine Berufserlaubnis vorlegen.

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Neubrandenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Kosten: • EUR 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten • EUR 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten Bemerkung: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Neubrandenburg erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt - Ordnungsamt / Personenstandsrecht / Ausländerangelegenheiten · Neubrandenburg, Große Krauthöferstraße 5, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Aufenthaltstitel verlängern“ in Neubrandenburg online?
Für Neubrandenburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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