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Wohnsitz abmelden in Münster: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Münster bei: Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost · Münster. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Münster

Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost · Münster

Vennemannstraße 5, 48157 Münster

Mo-Mi 08:00-12:00, Di, Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+492514923333

buergerbuero-ost@stadt-muenster.de

Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord · Münster

Idenbrockplatz 8, 48159 Münster

Mo-Fr 09:00-17:00 (lt. OpenStreetMap)

+492514923333

buergerbuero-nord@stadt-muenster.de

Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West · Münster

Pantaleonplatz 7, 48161 Münster

Mo-Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+492514923333

buergerbuero-west@stadt-muenster.de

Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1 · Münster

Heinrich-Brüning-Straße 7, 48143 Münster

+492514923333

buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden. Die Abmeldung können Sie • online erledigen oder • Sie reichen ein Abmeldeformular ein oder erklären den Auszug formlos schriftlich und fügen Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei oder • Sie kommen persönlich in eins der Bürgerbüros und legen die Ausweisdokumente vor.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Münster erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost · Münster, Vennemannstraße 5, 48157 Münster. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Münster online?
Für Münster ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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