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Kirchenaustritt erklären in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Marburg bei: Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Marburg

Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg

Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt

06421 201-3636

stadtbuero@marburg-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

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So läuft es ab

• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. Der Austritt ist durch persönliche Vorsprache zu erklären. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Eltern den Austritt. • Der Kirchenaustritt wird wirksam mit Ablauf des Tages an dem er erklärt wird. • Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam wird. Informationsblatt bei Kirchenaustritt

Gut zu wissen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Allgemeine Informationen Ein Kirchenaustritt muss in Hessen seit 01.03.2017 bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Wie stehen die Gebühren in Marburg im Vergleich?

Marburg30,00 €
Hessen30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Marburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Marburg erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg, Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Marburg online?
Ja — Marburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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