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Einbürgerung beantragen in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Marburg bei: Fachdienst 34/36 - Einbürgerung · Marburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Marburg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Fachdienst 34/36 - Einbürgerung · Marburg

Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt

06421 201-3699

einbuergerung@marburg-stadt.de

Regierungspräsidium Gießen - Abteilung II - Arbeitsschutz und Inneres - Dezernat 21 - Einbürgerung und Hoheitsverwaltung

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7, 35390 Gießen, Universitätsstadt

+49 641 303-0

poststelle@rpgi.hessen.de

Gebühren (amtlich)

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

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Voraussetzungen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen. Allgemeine Informationen Hinweise zu den Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer/Innen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten: Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Für jede Person ab dem 16.

So läuft es ab

Nutzen Sie unseren online-Fragebogen und beachten Sie, dieser Fragebogen ist noch nicht der Antrag ! Füllen Sie den Fragebogen aus und fügen Sie unbedingt die entsprechenden Nachweise bei, die Sie bitte hochladen. Dieser Fragebogen hilft uns, Ihnen zu sagen, ob Unterlagen fehlen oder Sie vielleicht gar keinen Anspruch auf Einbürgerung haben. Hier ist der Link zum Fragebogen: Erstberatung Einbürgerung Wenn Sie antragsberechtigt sind, müssen Sie danach noch persönlich vorsprechen. Dazu melden wir uns bei Ihnen und sprechen mit Ihnen einen Termin ab. Wichtig ist, dass Sie vor Ihrer Vorsprache alle Antragsunterlagen gelesen und ausgefüllt haben und dass Sie alle anderen Unterlagen im Original und in Kopien mitbringen, andernfalls müssen wir leider einen neuen Termin vereinbaren. Bitte bereiten Sie sich auch etwas auf die Loyalitätserklärung vor, wir werden dazu Fragen stellen. Vorsprachen ohne Termin sind leider nicht möglich!

Wie stehen die Gebühren in Marburg im Vergleich?

Marburg255,00 € / 51,00 €
Hessen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Marburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Marburg erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 34/36 - Einbürgerung · Marburg, Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Marburg online?
Für Marburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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