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Wohnsitz abmelden in Lünen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Lünen bei: Bürgerbüro und Wahlen · Lünen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Lünen

Bürgerbüro und Wahlen · Lünen

Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen

02306 104-2030

buergerbuero@luenen.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Fristen

• Die Abmeldung kann bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst erfolgen. • Der Onlinedienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. • Mit Ihrem Ausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Onlinedienst über die BundID sicher identifizieren. • Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. • Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der neuen Wohnung. Eine separate Abmeldung ist nicht notwendig. • Eine Abmeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese abmelden. Die Abmeldung können Sie bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst erledigen. Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro oder eine schriftliche Abmeldung möglich. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich. In diesem Fall genügt die Anmeldung bei der neuen Wohnung, die automatisch zur Abmeldung der bisherigen Wohnung führt.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Lünen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro und Wahlen · Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Lünen online?
Für Lünen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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