Reisepass beantragen in Lünen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Lünen
Bürgerbüro und Wahlen · Lünen
Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
02306 104-2030
buergerbuero@luenen.de
Benötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger • Reisepass • vorläufiger Reisepass • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Kinderreisepass • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Voraussetzungen
• Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend. • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein. • bei Kindern unter 18 Jahren: • Sie sind sorgeberechtigt. • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise • einer Strafverfolgung, • einer Strafvollstreckung oder • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. • Grundsätzlich können Sie einen Reisepass ab Vollendung des 18. Lebensjahres selbst beantragen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Person(en) erforderlich. • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich. • Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
So läuft es ab
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben. • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Gut zu wissen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Der Reisepass • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt, • hat einen Chip und ist • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. Reisepass für Kinder Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis • die Gültigkeit ausläuft • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). Zuständigkeiten Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.
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Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Lünen erledigen?
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Weitere Behördengänge in Lünen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Reisepass beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.