Amtliche Beglaubigung in Lünen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Lünen
Bürgerbüro und Wahlen · Lünen
Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
02306 104-2030
buergerbuero@luenen.de
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Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen. Wir dürfen nicht alle Dokumente beglaubigen, folgende Voraussetzungen müssen die vorgelegten Dokumente erfüllen: • Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein. • Das Originaldokument muss unverändert sein. Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden). Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, von dem die Urkunde ursprünglich ausgestellt wurde. Bei ausländischen Urkunden ist ebenfalls eine Beglaubigung möglich, allerdings müssen diese im Original vorgelegt werden. Sollten diese Urkunden das Format DIN-A4 überschreiten, ist eine amtlich anerkannte Übersetzung notwendig, da wir größere Dokumente nicht beglaubigen können. Wichtig ist, dass die Beglaubigung für den Gebrauch bei einer deutschen Behörde vorgesehen ist. Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen von Unterschriften nur zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Rechtsvorschrift zulässig sind.
Voraussetzungen
Für Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften ist persönliches Erscheinen erforderlich. Es gelten spezifische Anforderungen.
Gut zu wissen
Unterschriften Beglaubigung
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Lünen erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Lünen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.