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Baugenehmigung beantragen in Lüdenscheid: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Lüdenscheid bei: Fachdienst Bauordnung (63) · Lüdenscheid.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Lüdenscheid

Fachdienst Bauordnung (63) · Lüdenscheid

Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid

02351 / 17-0

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Benötigte Unterlagen

Antragstellung und Abfrage der Bearbeitungsstände von Bauvoranfragen oder Bauanträgen Hier können Sie Ihren Bauantrag oder Ihre Bauvoranfrage digital bei der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Bauordnung einreichen. Bei dem Online-Bauantrag haben Sie über unser Portal jederzeit die Möglichkeit den Bearbeitungsstand Ihres Antrages einzusehen, evtl. fehlende oder geänderte Unterlagen nachzureichen sowie den kompletten Schriftverkehr nachzuvollziehen. Sie behalten so immer einen Überblick über Ihr Verfahren. Klicken Sie hierfür bitte auf folgenden Link: Anmeldung (luedenscheid.de) Wie Sie Ihre Zugangsdaten erhalten und Sie den digitalen Bauantrag einreichen, können Sie dem nachfolgenden Handout unter der Rubrik "Formulare" entnehmen. Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an bauordnung@luedenscheid.de.

Gut zu wissen

Baugenehmigung Statusabfrage

Häufige Fragen

Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Lüdenscheid erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst Bauordnung (63) · Lüdenscheid, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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