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Bewohnerparkausweis beantragen in Lübeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Lübeck bei: Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde · Lübeck — Gebühr laut amtlicher Angabe: 90,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Lübeck

Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde · Lübeck

Mühlendamm 12, 23539 Lübeck, Hansestadt

+49 451 115

strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de

Gebühren (amtlich)

Abhängig von einer örtlichen Gebührenordnung fallen Gebühren bis zu 90,00 € pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle. Eine Gebührenübersicht finden Sie in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr . Hier sind u.a. Ausnahmegenehmigungen, Parkausweise und Zufahrtsberechtigungen aufgeführt.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis, • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind, • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien). Für die Verlängerung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt: -Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Verlängerung ankreuzen) -Kopie vom Fahrzeugschein -alter Parkausweis nur dann, wenn er noch länger gültig ist Eine neue Nutzungsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn sich nichts geändert hat. Die Gebühren für das Bewohnerparkrecht betragen 30,70 pro Jahr, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Verlängerung ist bis zu 3 Jahren möglich (Bitte auf dem Antrag ankreuzen). Für die Änderung des Bewohnerparkrechts werden folgende Unterlagen benötigt: - Antrag vom Inhaber des Parkausweises (Formular wie bei Neuantrag, nur Fahrzeugwechsel oder Wohnungs-oder Namensänderung ankreuzen) - Kopie vom Fahrzeugschein - gegebenenfalls eine neue Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters - der alte Bewohnerparkausweis ist immer abzugeben - gebührenfrei Verlust Bewohnerparkausweis: Formloses Anschreiben mit pers. Daten und händisch unterschrieben. Nach Prüfung wird ein neuer Ausweis zugesandt. Zur Beantragung einer Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Lübecker Altstadt (Zufahrtsberechtigung) werden folgende Unterlagen benötigt: - Antrag auf Erteilung einer Zufahrtsberechtigung - Mietvertrag - Nutzungsberechtigung für Stellplätze - Begründung für die einmalige Benutzung

Voraussetzungen

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis). Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Bewohner der Lübecker Innenstadt können einen Bewohnerparkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Dieser Ausweis berechtigt die Bewohner in den entsprechend ausgewiesenen Parkräumen ein Fahrzeug während des durch Schilder ausgewiesenen Zeitraumes kostenlos abzustellen. Der Anwohnerparkausweis kann auf Wunsch, für 1, 2 oder 3 Jahre beantragt werden. Ein Parkausweis kann nur beantragt werden, wenn auch der Hauptwohnsitz im maßgeblichen Bewohnerparkbereich gemeldet ist. Die Wohnungsgeberbestätigung/Mietvertrag oder Terminbestätigung ist als Nachweis nicht ausreichend. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit zur Beantragung einer Zufahrtsberechtigung für die Lübecker Altstadt . Diese Berechtigung ist erforderlich, um in die verkehrsberuhigten Bereiche der Altstadt einzufahren. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden und ist sowohl für Bewohner als auch für besondere Anlässe tageweise erhältlich. Gründe für einen Antrag sind unter anderem: • Fahrten zu und vom Wohnsitz, wenn ein Mietvertrag bzw.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca 4 Wochen. Bis zum neu erhaltenen Ausweis bitte einen handgeschriebenen Zettel hinter die Windschutzscheibe legen, mit dem Hinweis, dass er beantragt wurde. Das gilt als vorläufiges Dokument.

Gut zu wissen

Parkausweis für Bewohnerinnen und Bewohner

Wie stehen die Gebühren in Lübeck im Vergleich?

Lübeck90,00 €
Schleswig-Holstein12,40 € – 90,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Lübeck?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Abhängig von einer örtlichen Gebührenordnung fallen Gebühren bis zu 90,00 € pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle. Eine Gebührenübersicht finden Sie in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr . Hier sind u.a. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Lübeck erledigen?
Zuständig ist: Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde · Lübeck, Mühlendamm 12, 23539 Lübeck, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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