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Sterbeurkunde beantragen in Ludwigshafen am Rhein: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Ludwigshafen am Rhein bei: Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Urkunden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Ludwigshafen am Rhein

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Urkunden

Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen am Rhein

+49 621 504-2434

urkunden@ludwigshafen.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 13 Euro. Für gleichzeitig ausgestellte Mehrausfertigungen der gleichen Urkunde beträgt die Gebühr 6,50 Euro. Gebührenfrei sind Urkunden unter anderem für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Das Anforderungsschreiben der Behörde ist als Nachweis vorzulegen.

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Benötigte Unterlagen

• für nahe Verwandte: • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • Ausweis oder Reisepass • für Geschwister der verstorbenen Person: • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung • Ausweis oder Reisepass • bei Abholung durch eine Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person • den eigenen Ausweis oder Reisepass • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug: • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise • Erbschein • Grundbuchauszug • Ausweis oder Reisepass

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bei schriftlicher Anforderung - je nach Arbeitsanfall - bis zu drei Wochen.

Gut zu wissen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder • Geschwister mit berechtigtem Interesse und • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt. Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname, • Ort und Tag ihrer Geburt, • der letzte Wohnsitz und der Familienstand, • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes. Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung, • die Nachlassabwicklung sowie • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Ludwigshafen am Rhein?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 13 Euro. Für gleichzeitig ausgestellte Mehrausfertigungen der gleichen Urkunde beträgt die Gebühr 6,50 Euro. Gebührenfrei sind Urkunden unter anderem für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Ludwigshafen am Rhein erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Urkunden, Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen am Rhein. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Ludwigshafen am Rhein online?
Für Ludwigshafen am Rhein ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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