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Wohnsitz abmelden in Ludwigsburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Ludwigsburg bei: Bürgerbüro Poppenweiler · Ludwigsburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Ludwigsburg

Bürgerbüro Poppenweiler · Ludwigsburg

Kelterplatz 10, 71642 Ludwigsburg

Di 08:00-12:00 · Mi 14:00-18:00 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

07141 910-3650

buergerbuero.pw@ludwigsburg.de

Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) · Ludwigsburg

Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg

07141 910 3015

buergerbuero@ludwigsburg.de

Bürgerbüro Neckarweihingen · Ludwigsburg

Neue Straße 23, 71642 Ludwigsburg

07141 910-2551

buergerbuero.nw@ludwigsburg.de

Benötigte Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel: • Personalausweis oder Reisepass • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Ludwigsburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie • ins Ausland umziehen oder • eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde , die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen. Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Für die Abmeldung ins Ausland und für die Anmeldung eines Nebenwohnitzes beziehungsweise für Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- beziehungsweise Nebenwohnung), wenden Sie sich an das Bürgerbüro. Hierfür ist ein Termin erforderlich. Nutzen Sie unser Online-Terminvergabe . Die Abmeldung ins Ausland und die Abmeldung einer Nebenwohnung sind auch online möglich .

So läuft es ab

Für die Abmeldung müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen, die in derselben Wohnung gewohnt haben und umziehen, ebenfalls abmelden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

Gut zu wissen

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn SieFür die Abmeldung ins Ausland und für die Anmeldung eines Nebenwohnitzes beziehungsweise für Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- beziehungsweise Nebenwohnung), wenden Sie sich an das Bürgerbüro. Hierfür ist ein Termin erforderlich. Nutzen Sie unser Online-Terminvergabe .

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Ludwigsburg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Poppenweiler · Ludwigsburg, Kelterplatz 10, 71642 Ludwigsburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Ludwigsburg online?
Für Ludwigsburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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