Eheschließung anmelden in Ludwigsburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Ludwigsburg
Stadt Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11, 71638 Ludwigsburg
07141 9100
rathaus@ludwigsburg.de
Gebühren (amtlich)
Personenstandsgesetz - PStG: • § 11 Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt • § 12 Anmeldung der Eheschließung • § 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen Personenstandsverordnung - PStV: • § 28 Anmeldung • § 29 Eheschließung Bürgerliches Gesetzbuch - BGB: • § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis, Reisepass oder Identifikationsnachweis des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin • Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie die erweiterte Meldebescheinigung nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht. • Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine Einbürgerungsurkunde. Hinweis: Für fremdsprachige Urkunden müssen Sie lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen. Diese fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. Ausländische Urkunden benötigen häufig auch eine Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde ( Apostille ) oder die deutsche Auslandsvertretung im Heimatstaat ( Legalisation ). Bei einer Reihe von Staaten muss eine kostenpflichtige und zeitaufwendige Prüfung der Urkunden vor Ort auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit durchgeführt werden. Zuständig dafür sind die Deutsche Auslandsvertretung oder von ihr beauftragte Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte.
Voraussetzungen
Wenn Sie und Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden. Besitzt eine der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
So läuft es ab
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist. Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie • die Eheschließung schriftlich anmelden oder • andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen. Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein. Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Gut zu wissen
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Häufige Fragen
Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Ludwigsburg?
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Ludwigsburg erledigen?
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Weitere Behördengänge in Ludwigsburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Eheschließung anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.