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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Lippstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Lippstadt bei: Zulassungen Lippstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 24,70 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Lippstadt kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Zulassungen Lippstadt

Mastholter Str. 230b, 59558 Lippstadt

Mo 08:00-16:00 · Di 07:00-16:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-17:00 (lt. OpenStreetMap)

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Fahrerlaubnisse · Soest

Senator-Schwartz-Ring 21 - 23, 59494 Soest

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Zulassungen Soest

Senator-Schwartz-Ring 21 - 23, 59494 Soest

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Gebühren (amtlich)

• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Kosten: Ab 24,70 EUR Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen. Zahlungsarten: • Girocard mit PIN (keine GeldKarte) • Kreditkarte (Master und VISA) • Debitkarte (Maestro und V-PAY) Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

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Benötigte Unterlagen

Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Voraussetzungen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Beim Verlust eines »alten« Führerscheins (grau- oder rosafarben), der nicht vom Kreis Soest/Altkreis Lippstadt ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Was mache ich, wenn ich den alten Führerschein wieder finde? In diesem Fall besteht die Pflicht, den alten Führerschein beim Kreis Soest abzugeben. Auf Wunsch wird das Dokument dann entwertet und kann als Erinnerungsstück wieder mitgenommen werden. Mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Führerschein darf grundsätzlich kein Fahrzeug mehr gefahren werden.

Gut zu wissen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wie stehen die Gebühren in Lippstadt im Vergleich?

Lippstadt24,70 €
Nordrhein-Westfalen1,50 € – 72,10 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Lippstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Kosten: Ab 24,70 EUR Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Lippstadt erledigen?
Zuständig ist: Zulassungen Lippstadt, Mastholter Str. 230b, 59558 Lippstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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