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Wohnberechtigungsschein beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Leipzig bei: Sachgebiet Wohnen · Leipzig. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Sachgebiet Wohnen · Leipzig

Prager Straße 21, 04103 Leipzig

Di 09:00-12:00,13:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

0341 123 9119

soziale.wohnhilfen@leipzig.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, zum Beispiel: • letzte Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen, • letzter Einkommensteuerbescheid oder • Einkommenssteuererklärung und letzte Einnahmenüberschussrechnung bei Selbstständigen • gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder • gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltsleistungen • gegebenenfalls Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit

Voraussetzungen

• Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares (Familien)Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. • Das Familieneinkommen setzt sich aus dem Jahreseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder zusammen. Es wird in einem nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) näher bestimmten Verfahren ermittelt und entspricht annähernd dem Nettoeinkommen. • Bei Vorliegen der Voraussetzungen können noch Freibeträge (zum Beispiel für Alleinerziehende, Schwerbehinderte oder junge Familien) vom Einkommen abgezogen werden. Hinweis: Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Für Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), Wohnungen nach den Sächsischen Mietwohnungsprogrammen sowie Wohnungen in Sanierungsgebieten der Städte und Gemeinden gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen.

So läuft es ab

Es wird empfohlen, vor Antragstellung eine persönliche Vorsprache bei der zuständige Stelle durchzuführen, da mit der Beantragung umfangreiche Unterlagen vorzulegen sind. • Stellen Sie Ihren Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle. • Je nach Angebot Ihrer zuständigen Stelle steht Ihnen ein Antragsformular zum Download über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote) oder im Internetauftritt der zuständigen Stelle zur Verfügung. • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen den Wohnberechtigungsschein aus.

Gut zu wissen

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Eine solche belegungsgebundene Wohnung, wurde mit Steuermitteln subventioniert. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, die einen Anspruch auf eine solche Mietwohnung haben. Sie bleiben als Wohnberechtigte/r während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In dem Wohnberechtigungsschein ist eine für den Wohnungssuchenden und seine Haushaltsangehörigen angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (zum Beispiel Behinderte, junge Ehepaare, Alleinstehende mit Kindern) angegeben. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang in Sachsen gültig. Achtung! Für den erneuten Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden, wenn der Wohnberechtigungsschein älter als ein Jahr ist. Für Wohnungen in Sachsen, die seit 2017 mit einer Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) neu gebaut oder modernisiert wurden, gelten die Einkommensgrenzen nach der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (SächsEinkGrenzVO). Ob Ihr Haushalt nach diesen Einkommensgrenzen einen Wohnberechtigungsschein für eine solche Wohnung erhalten könnte, können Sie vorab mit dem Online-Prüfungstool überschlägig ermitteln (siehe –> Weitere …

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Sachgebiet Wohnen · Leipzig, Prager Straße 21, 04103 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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