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Verkehrswertgutachten beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verkehrswertgutachten beantragen erledigen Sie in Leipzig bei: Gutachterausschuss · Leipzig. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Gutachterausschuss · Leipzig

Burgplatz 1, 04109 Leipzig

Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-15:00 · Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)

0341 1235072

gutachterausschuss@leipzig.de

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Benötigte Unterlagen

Mit dem Antrag sollten gegebenenfalls eingereicht werden: • Lagepläne und weitere Unterlagen, die bei der Wertermittlung herangezogen werden können

So läuft es ab

• Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ( siehe –> Zuständige Stelle ) eingereicht werden. • Der Antrag muss zumindest die Antragsberechtigung deutlich machen und erkennen lassen, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück bewertet werden soll. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses. • Das Gutachten wird schriftlich ausgestellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat. Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist. • Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt: • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht) • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung, Umwelteinflüsse) • Lage des Grundstücks Onlineantrag Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen ( siehe –> Onlineantrag ). Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie: • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)

Gut zu wissen

Sie haben ein Grundstück geerbt? Sie denken darüber nach, eines zu kaufen? Oder Sie wollen ein Grundstück pachten oder verpachten? In dieser Situation kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen. Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen durch die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt. Auskünfte zu Sachverständigen erteilen unter anderem auch die Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, die Architektenkammer Sachsen sowie die Ingenieurkammer Sachsen. Sofern die Verkehrswertermittlung durch einen Gutachterausschuss erfolgen soll, gelten die nachfolgenden Informationen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Gutachterausschuss · Leipzig, Burgplatz 1, 04109 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Nach § 193 Abs. 1 BauGB können neben den zuständigen Behörden sowie den Gerichten und Justizbehörden insbesondere Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen. Kaufinteressenten ohne eigenes Recht am Grundstück gehören nicht dazu — sie benötigen die Mitwirkung eines Antragsberechtigten (etwa des Eigentümers) oder beauftragen einen freien Sachverständigen.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Der Gutachterausschuss ist aber gesetzlich als selbständiges, unabhängiges Gremium ausgestaltet (§ 192 BauGB) und wertet die amtliche Kaufpreissammlung aus (§ 193 Abs. 5 BauGB) — seine Gutachten werden in der Praxis daher vielfach anerkannt, etwa in gerichtlichen Verfahren.
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein müssen (§ 192 BauGB); er führt zudem die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Alternativ können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen in Auftrag geben — welche Variante geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab, etwa Gerichtsverfahren, Finanzamt oder privater Verkauf.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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