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Kleinen Waffenschein beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kleinen Waffenschein beantragen erledigen Sie in Leipzig bei: Ordnungsamt - Gefahrenabwehrbehörde · Leipzig. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Ordnungsamt - Gefahrenabwehrbehörde · Leipzig

Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig

0341 123-8680

gefahrenabwehr@leipzig.de

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Benötigte Unterlagen

• Antragsvordruck ( siehe –> Onlineantrag oder Formulare ) • Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern: Nationalpass) • gegebenenfalls: amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Voraussetzungen

Alter Vollendung des 18. Lebensjahres Zuverlässigkeit Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind. persönliche Eignung Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.

So läuft es ab

Beantragen Sie den Kleinen Waffenschein bitte ausschließlich auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular oder als Onlineantrag – falls hier nicht verfügbar, erhalten Sie den Vordruck direkt bei der zuständigen Stelle. • Füllen Sie auf dem Antrag die entsprechenden Felder aus und reichen Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ordnungsbehörde ein. Onlineantrag Nutzen Sie den Onlineantrag, soweit hier in Amt24 bereitgestellt. Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit. • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt. Prüfung und Bescheid Die Behörde prüft, ob die erforderliche Zuverlässigkeit der oder des Antragstellenden vorliegt. Dazu holt sie folgende Informationen ein: • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister • eine Stellungnahme des Landeskriminalamts, der Bundespolizei, des Zollkriminalamts und bei Bedarf des Bundeskriminalamts sowie • eine Auskunft der Verfassungsschutzbehörde, die für den Wohnsitz der oder des Antragstellenden zuständig ist. Hinweis: Bestehen Bedenken zur persönlichen Eignung, kann die zuständige Stelle ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung verlangen. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen der Kleine Waffenschein ausgestellt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Gut zu wissen

Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Der unerlaubte Umgang mit Waffen ist eine Straftat oder – in bestimmten Fällen – zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung bei sich führen wollen. Dabei versteht man nach der gesetzlichen Definition unter dem Begriff Führen die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte. Im Gegensatz zum "großen" müssen Sie für den Kleinen Waffenschein weder Sachkunde noch Bedürfnis nachweisen, und Sie müssen auch keine besondere Haftpflichtversicherung abschließen. Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von waffenrechtlichen Fragen mit der zuständigen Stelle in Verbindung Ziehen Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde um, müssen Sie den Waffenschein nicht umschreiben lassen. Mit Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort erhält die dortige Meldebehörde automatisch die entsprechenden Daten.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt - Gefahrenabwehrbehörde · Leipzig, Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Waffen darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassenen Bauart entsprechen und das amtliche Zulassungszeichen tragen – bekannt als PTB-Zeichen. Grundlage ist § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG. Scharfe Schusswaffen sind damit nicht abgedeckt – dafür wäre ein echter Waffenschein nötig.
Brauche ich den Kleinen Waffenschein auch zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück?
Nein. Ein „Führen“ liegt nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG erst vor, wenn Sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben. Für den bloßen Besitz einer zugelassenen Schreckschusswaffe in der Wohnung ist der Kleine Waffenschein daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen. Dazu holt die Behörde unter anderem Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei der Verfassungsschutzbehörde ein (§ 5 Abs. 5 WaffG). Ein Sachkunde-, Bedürfnis- oder Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Kleinen Waffenschein nicht erforderlich – Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG nimmt § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ausdrücklich aus.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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