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Gewerbe ummelden in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Leipzig bei: Bürgerservice (Amt 31) · Leipzig — Gebühr laut amtlicher Angabe: 22,00 € / 112,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Bürgerservice (Amt 31) · Leipzig

Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig

Mo 09:00-16:00 · Mi 09:00-14:00 · Di, Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)

0341 115

buergerservice@leipzig.de

Ordnungsamt - Gewerbebehörde · Leipzig

Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig

0341 123 8988

gewerbebehoerde@leipzig.de

Sicherheitsbehörde · Leipzig

Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig

0341 123-8959

ordnungsamt@leipzig.de

Gebühren (amtlich)

Gewerbeummeldung: Gebührenrahmen: 22,00 EUR bis 112,00 EUR

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Benötigte Unterlagen

In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich: • vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Ummeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung • wenn die Ummeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht • wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) Hinweis: In manchen Fällen können für die Ummeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Leipzig — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn • der Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegt wird, • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird, • der Gegenstand des Gewerbes ausgedehnt wird (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren) oder • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird. Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Falls Sie selbständig gewerbsmäßig Dienstleistungen von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums vorübergehend in Deutschland erbringen, ist eine Gewerbeanzeige nach § 14 oder 55c GewO nicht erforderlich, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind. Wer muss die Ummeldung veranlassen? • bei Einzelgewerben: der Gewerbetreibende* selbst • bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, BGB-Gesellschaft): die geschäftsführenden Gesellschafter • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Hinweis: Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. • Einheitlicher Ansprechpartner Amt24-Informationen

So läuft es ab

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch ummelden. • Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2) erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. • Sie können den Vordruck, je nach Angebot der Behörde, auch über Amt24 abrufen (siehe –> Onlineantrag und Formulare). Persönliche Ummeldung • Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor. • Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie die fälligen Gebühren gleich bezahlen, erhalten Sie sofort eine Empfangsbescheinigung. Hinweis: Sie können das Formular auch vor Ort ausfüllen. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung. Schriftliche Ummeldung • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle. • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Empfangsbescheinigung und den Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen auf dem Postweg. • Gegebenenfalls erhalten Sie erst den Gebührenbescheid und müssen einen Zahlungsnachweis vorlegen, bevor Ihnen die Empfangsbescheinigung ausgestellt wird. Elektronische Ummeldung • Wird das Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2) elektronisch versendet, entfällt das in Feld 30 vorgesehene Unterschriftsfeld. • Die zuständige Stelle fordert benötigte Unterlagen an und kann Verfahren zur Feststellung der Identität des Anzeigenden anwenden, wie zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz, De-Mail nach § 5 De-Mail-Gesetz, schriftliche Versicherung der Identität oder Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Weitermeldung an andere Behörden Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Ummeldung an folgende Stellen weiterleiten: • Behörden der Zollverwaltung • Bundesagentur für Arbeit • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung • Finanzamt • Registergericht • Landesbehörde für den technischen und sozialen …

Fristen

• Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert. • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich.

Gut zu wissen

Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn

Wie stehen die Gebühren in Leipzig im Vergleich?

Leipzig22,00 € / 112,00 €
Sachsen10,00 € – 112,00 €
Deutschland (8.949 Städte)8,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Leipzig?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gewerbeummeldung: Gebührenrahmen: 22,00 EUR bis 112,00 EUR
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice (Amt 31) · Leipzig, Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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