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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Leipzig bei: Sachgebiet Fahrerlaubnisangelegenheiten · Leipzig.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Sachgebiet Fahrerlaubnisangelegenheiten · Leipzig

Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig

0341 123 8562

fahrerlaubnis@leipzig.de

Gebühren (amtlich)

• § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis • § 76 Nr. 11 Buchst. b FeV • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) , Gebühren-Nr. 202.3

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung) • Führungszeugnis Belegart "O" • biometrisches Foto • Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk • Nachweis der Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (gilt unbefristet) • bei Neuerteilung der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich eine Sehtestbescheinigung, bei Nichtbestehen des Sehtests ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre) • bei Neuerteilung der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zusätzlich: • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr) • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre) • für die Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zusätzlich: • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr) Unter "Hinweise (Besonderheiten)" (siehe unten) finden Sie genauere Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen.

Voraussetzungen

• Liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, wird eine Fahrerlaubnisprüfung angeordnet. • Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil Sie einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, so ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. • Zur Klärung von Eignungszweifeln ist unter Umständen die Überprüfung Ihrer Kraftfahreignung im Rahmen einer ärztlichen oder auch medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig. Wurde beispielsweise ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt, ist die medizinisch-psychologische Untersuchung zwingend erforderlich. • Abhängig vom Ergebnis der Begutachtung kann eine Neuerteilung gegebenenfalls erst nach Absolvierung eines Kurses zur Wiederherstellung der Eignung erfolgen.

So läuft es ab

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Fristen

Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen • Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet weiter. • Sehtestbescheinigung: Die Sehtestbescheinigung erhalten Sie bei jedem Augenarzt * oder Optiker. • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung: Diese Bescheinigung kann Ihnen jeder Arzt ausstellen. • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens: Die Bescheinigung darf ausgestellt werden von • einem Augenarzt, • einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", • einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", • einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, • einem Arzt des Gesundheitsamtes oder • einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung. • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung: Mit diesem Gutachten müssen zum Beispiel Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse DE oder um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie besondere Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht …

Gut zu wissen

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeugzeug im Straßenverkehr führen wollen, müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht gelten grundsätzlich die Vorschriften über die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu erteilt wird. Vielmehr hat die Fahrerlaubnisbehörde eingehend zu prüfen, ob der Antragsteller * zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist. Hat die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie zu viele Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Diese Frist beginnt erst mit der Abgabe des Führerscheins. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Leipzig?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Neuerteilung einer Fahrerlaubnis • § 76 Nr. 11 Buchst. b FeV • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) , Gebühren-Nr. 202.3
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Sachgebiet Fahrerlaubnisangelegenheiten · Leipzig, Prager Straße 118 - 136 Haus A, 04317 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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