Elterngeld beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Leipzig
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 341 115
info@leipzig.de
Elterngeld · Leipzig
Georg-Schumann-Straße 357, 04159 Leipzig
0341 123 3576
elterngeld@leipzig.de
Wie viel Elterngeld bekommen Sie?
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Elterngeld berechnenBenötigte Unterlagen
Formulare • Antrag • Bescheinigungen • Erklärung zum Einkommen Weitere Unterlagen • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen • Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss) • Falls Sie während des Bezugs von Elterngeld erwerbstätig sind: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbstständig sind sowie Nachweise über Ihr Einkommen, das Sie erhalten Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen. Ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antrag beziehungsweise dem Merkblatt zum Antrag auf Elterngeld.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Leipzig — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen: • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. • Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. • Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (in der Regel das Kalenderjahr) war • nicht höher als EUR 250.000 bei Elternpaaren nicht höher als EUR 300.000 bei Geburten ab 01.04.2024: • nicht höher als EUR 200.000 bei Elternpaaren und Alleinerziehenden. Elterngeld können Sie bekommen • für Ihr leibliches Kind, • für das leibliche Kind Ihres Ehepartners oder Ihres Lebenspartners, • für Ihr Adoptivkind, • in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner stellen.
So läuft es ab
Um Elterngeld erhalten zu können, stellen Sie einen schriftlichen oder digitalen Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle (siehe –> zuständige Stelle) . OnlineAntrag Erstellen Sie Ihren Antrag mithilfe des elektronischen Assistenten im Online-Portal "Onlineantrag Elterngeld" (siehe –> Onlineantrag) . Wichtiger Hinweis: Das zusätzliche Feature der elektronischen Unterschrift mittels BUNDID ist zurzeit nicht vorhanden und kann in Kürze wieder genutzt werden. Die Anlagen und Daten können unabhängig von dem erforderlichen Ausdruck und der Unterschrift des kurzen Antragsformulars vollständig elektronisch übersandt werden. schriftlicher Antrag • Sie können Ihren Antrag und die weiteren Unterlagen auch in Papierform bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. • Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote). Die Anzeige erscheint nach der Ortsauswahl. Alternativ erhalten Sie die Vordrucke auch bei Ihrer Elterngeldstelle. • Fügen Sie bitte die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise bei und unterschreiben den Antrag. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er Ihren Antrag auch unterschreiben. • Reichen Sie die Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein. Änderungen mitteilen Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (etwa weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Diese entscheidet, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie einen Teil zurückzahlen müssen. Hinweis: Bei fachlichen Fragen zum Ausfüllen des Antrages wenden Sie sich bitte an ihre jeweilige Elterngeldstelle. Bei technischen Fragen zum Elterngeld Onlineantrag steht Ihnen das Servicetelefon unter 0371/577 513 jeweils Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Gut zu wissen
Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können das Elterngeld auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten: • Basiselterngeld, • ElterngeldPlus und • Partnerschaftsbonus. Diese Bezugsvarianten können Sie als Eltern in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombinieren. Wie lange und in welche Höhe wird Elterngeld gezahlt? Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt.
Elterngeldrechner: So viel steht Ihnen zu
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach § 2 BEEG. Anspruch entfällt ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG, Alleinstehende und Paare).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Elterngeld beantragen“ in Leipzig erledigen?
Geht „Elterngeld beantragen“ in Leipzig online?
Wie lange kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Kann ich Elterngeld online beantragen?
Weitere Behördengänge in Leipzig:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Elterngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.