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Eheurkunde beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Leipzig bei: Abteilung Standesamt · Leipzig. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Abteilung Standesamt · Leipzig

Burgplatz 1, 04109 Leipzig

Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-15:00 · Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)

0341 115

standesamt@leipzig.de

Gebühren (amtlich)

• Eheurkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00 • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare des gleichen Formats: je EUR 7,00 • kostenfrei bei Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung (Nachweis muss erbracht werden) • Nachnahmegebühr • eventuelle Suchgebühren, wenn bei der Anforderung keine genauen Angaben gemacht werden können Hinweis: Ist das Austellungsstandesamt nicht das registerführende Standesamt, können weitere Kosten auf Sie zukommen

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie) • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis und der eigene Ausweis (Kopie) • gegebenenfalls: Nachweis der Verwandtschaft oder des rechtlichen Interesses Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Vorfahren und Abkömmlinge. Die Verwandtschaft muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Vorlage der eigenen Geburtsurkunde. Andere Personen, also auch Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).

So läuft es ab

• Suchen Sie das zuständige Standesamt auf. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor. Beantragung ohne persönliches Erscheinen im Standesamt • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare in Amt24 ( siehe –> Formulare und weitere Angebote ). • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Datum der Eheschließung • Angaben zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Manche Standesämter fordern die Gebühr auch im Voraus. Die Urkunde wird in diesen Fällen nach Zahlungseingang an Sie verschickt. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag) . Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich.

Fristen

• Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein • Die Aufbewahrungsfrist im Standesamt beträgt 80 Jahre. Ältere Dokumente sind hier im Stadtarchiv zu beantragen. Abschriften aus dem Familienbuch werden seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt – das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter. Abschriften aus den Familienbüchern (Ausnahmen) Beglaubigte Abschriften aus den früheren Familienbüchern kann das Standesamt ausnahmsweise als Geburtsnachweis ausstellen, wenn die Geburt des Kindes der Ehepartner und Ehepartnerinnen nicht in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet ist. Antragsberechtigt sind die Eltern oder das Kind selbst. Örtliche Besonderheiten: keine

Gut zu wissen

Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Trauung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus. Tipp: Soll Ihnen das Standesamt bei der Trauung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das gleich bei der Anmeldung der Eheschließung.

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Leipzig?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Eheurkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00 • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare des gleichen Formats: je EUR 7,00 • kostenfrei bei Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung (Nachweis muss erbracht werden) • Nachnahmegebühr • eventuelle … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Standesamt · Leipzig, Burgplatz 1, 04109 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Leipzig online?
Für Leipzig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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