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Baugenehmigung beantragen in Langenfeld: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Langenfeld bei: Untere Bauaufsichtsbehörde · Langenfeld.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Langenfeld

Untere Bauaufsichtsbehörde · Langenfeld

Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland)

bauaufsicht@langenfeld.de

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Benötigte Unterlagen

In den meisten Fällen werden Bauanträge im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß §64 BauO NRW geprüft, so beispielsweise die Errichtung von Einfamilienhäusern, kleineren Mehrfamilienhäusern sowie auch kleiner Sonderbauten. An „Große Sonderbauten“ wie Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Schulen, Großgaragen, große Gewerbebetriebe, Wohnheime sowie weitere bauliche Anlagen und Einrichtungen (siehe Liste unter §50 Abs. 2 BauO NRW ) werden besondere Anforderungen gestellt. Die Prüfung des Bauantrags für Große Sonderbauten erfolgt gemäß §65 BauO NRW . Bitte beachten Sie hierbei die unten genannten zusätzlich erforderlichen Bauvorlagen. Ein Bauantrag ist schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen bei uns zu stellen. Die Unterlagen (Bauvorlagen) müssen grundsätzlich von einer entwurfsverfassenden Person erstellt sein. Sie muss gem. §54 BauO NRW nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein und ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs verantwortlich. In der Regel handelt es sich um Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen oder Ingenieure, die eine Bauvorlagenberechtigung besitzen. Für die Beantragung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 ist auch bauvorlageberechtigt, wer als Meisterin oder Meister des Maurer-, Betonbauer- ,des Zimmererhandwerks oder als eine den oben Genannten gleichgestellte Person in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen eingetragen ist. Sollte Ihr Bauvorhaben den Vorgaben des § 62 BauO NRW entsprechen, gehört es zu den verfahrensfreien Vorhaben. Für ihre Errichtung benötigen Sie keine Baugenehmigung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einhaltung des Planungs- und des Baurechts bei genehmigungsfreien Vorhaben in Ihrer Verantwortung als Bauherr liegt. Sollten Sie unsicher über die Zulässigkeit Ihrer Anlage sein, wenden Sie sich gerne an uns. Eine detaillierte Liste der verfahrensfreien Vorhaben finden Sie hier .

So läuft es ab

Nach Vollständigkeit der Unterlagen informiert die Untere Bauaufsichtsbehörde den Antragsteller über den Eingang des Antrags und hört eventuell andere Stellen und Referate, deren Aufgabenbereich berührt werden. Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Sie gilt als erloschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, wobei sie auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden kann.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in dem Fall des § 77 BauO NRW (Vorbescheid) innerhalb von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.

Gut zu wissen

Baugenehmigung Statusabfrage

Häufige Fragen

Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Langenfeld erledigen?
Zuständig ist: Untere Bauaufsichtsbehörde · Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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