Verpflichtungserklärung abgeben in Kulmbach: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Kulmbach
Landratsamt Kulmbach - 321 Ausländerwesen
Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach
Mo-Mi 07:45-15:00, Do 07:45-17:30, Fr 07:45-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 9221 707-0
Gebühren (amtlich)
• 29 EUR Die Einreichung und Prüfung einer Verpflichtungserklärung kostet derzeit 29,00 € pro Erklärung. Bitte überweisen Sie vor Aufforderung keine Geldbeträge!
Benötigte Unterlagen
• Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen: • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers • ggf. weitere Unterlagen
Voraussetzungen
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann? Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen. Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung reichen Sie bitte neben der ausgefüllten und auf allen dafür vorgesehenen Seiten unterschriebenen Erklärung folgende Unterlagen mit ein: • die Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate (bei Selbstständigen einen Zweizeiler vom Steuerberater mit Angaben der Privatentnahmen der letzten 6 Monate) • den Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Kopie Grundbucheintrag oder Notarurkunde) • Nachweis zu den Nebenkosten (Strom, Heizung) • alle Darlehensverpflichtung (Nachweis monatlicher Zahlungen)
So läuft es ab
Viele Ausländerbehörden bieten die Abgabe eine Verpflichtungserklärung bereits als Onlinedienst an, das erspart Ihnen die Vorsprache bei der Behörde. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, sprechen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus. Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen. Ist der zukünftige Aufenthaltsort des Ausländers noch unbekannt oder hat der Verpflichtungserklärende (Einlader) keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem geplanten Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes), ist die Ausländerbehörde in deren Bezirk der Verpflichtungserklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zuständig. Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift. Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Gut zu wissen
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Wie stehen die Gebühren in Kulmbach im Vergleich?
| Kulmbach | 29,00 € |
| Bayern | 29,00 € |
| Deutschland (8.735 Städte) | 1,80 € – 100,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Kulmbach?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Kulmbach erledigen?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Kulmbach:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.