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Sterbeurkunde beantragen in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Köln bei: Beurkundung Sterbefälle · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Beurkundung Sterbefälle · Köln

Gülichplatz 1-3, 50667 Köln

0221 / 221-25560

beurkundung-sterbefaelle@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos. Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, wie Beerdigung, Krankenkasse oder Rente. Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro. Die Ausstellung eines Leichenpasses kostet 25 Euro. Die Gebühren können bar oder mit Karte bezahlt werden.

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre): • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin • die Eltern • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) • Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

So läuft es ab

Persönliche Beantragung Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen: • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum • Sterbedatum und -ort • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt. Online-Beantragung: Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

Gut zu wissen

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin. Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten: • Sterbeurkunde • Internationale Sterbeurkunde • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister. Verstirbt eine Person in Köln, so wird der Sterbefall vom Standesamt Köln beurkundet.

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Beurkundung Sterbefälle · Köln, Gülichplatz 1-3, 50667 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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