Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht) erledigen Sie in Köln bei: Beistandschaft Innenstadt · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Beistandschaft Innenstadt · Köln

Ludwigstraße 8, 50667 Köln

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

0221 / 221-91123

jugendamt.innenstadt@stadt-koeln.de

Beistandschaft Chorweiler · Köln

Pariser Platz 1, 50765 Köln

0221 / 221-96123

jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de

Beistandschaft Ehrenfeld · Köln

Venloer Straße 419-421, 50825 Köln

0221 / 221-94123

jugendamt.ehrenfeld@stadt-koeln.de

Beistandschaft Kalk · Köln

Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln

0221 / 221-98123

jugendamt.kalk@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

Die Beurkundung der Sorgeerklärung bei uns ist kostenfrei. Auch bei Notar*innen kann die gemeinsame Sorge beurkundet werden. Dies ist gebührenpflichtig.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass der Eltern • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Voraussetzungen

• Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung). • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. • Das Kind muss noch minderjährig sein. • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin. • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit. • Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.

So läuft es ab

Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

Gut zu wissen

Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar oder einer Notarin erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten. Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden. Durch eine Sorgeerklärung bestimmen nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes, dass sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. In der Regel hat eine nicht verheiratete Mutter nach der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge.

Häufige Fragen

Was kostet „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Beurkundung der Sorgeerklärung bei uns ist kostenfrei. Auch bei Notar*innen kann die gemeinsame Sorge beurkundet werden. Dies ist gebührenpflichtig.
Wo kann ich „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Beistandschaft Innenstadt · Köln, Ludwigstraße 8, 50667 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht)“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was gilt ohne Sorgeerklärung?
Geben nicht miteinander verheiratete Eltern keine Sorgeerklärungen ab, hat die Mutter allein die elterliche Sorge (§ 1626a BGB). Gemeinsame Sorge entsteht sonst nur, wenn die Eltern einander heiraten oder das Familiengericht sie auf Antrag überträgt, soweit die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ist die Beurkundung beim Jugendamt wirklich kostenfrei?
Ja. Die Urkundsperson beim Jugendamt ist zur Beurkundung von Sorgeerklärungen befugt (§ 59 SGB VIII), und diese Beurkundung ist kostenfrei (§ 64 SGB X). Beim Notar fallen dagegen Notargebühren an — die öffentliche Beurkundung selbst ist in beiden Fällen Pflicht (§ 1626d BGB).
Können wir die Sorgeerklärung schon vor der Geburt abgeben?
Ja, die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden (§ 1626b BGB). Sie darf allerdings nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen — sonst ist sie unwirksam.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns