Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Fischereischein beantragen in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Köln bei: Kundenzentrum Chorweiler · Köln — Gebühr laut amtlicher Angabe: 18,00 € / 12,00 € / 30,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Kundenzentrum Chorweiler · Köln

Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Ehrenfeld · Köln

Venloer Straße 419-421, 50825 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Innenstadt · Köln

Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Kalk · Köln

Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

1. Online-Antrag (Landesdienst) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Gesamtgebühr: 18 Euro 2. Antrag bei der Gemeinde (örtlich zuständig) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Bearbeitungsgebühr der Gemeinde: 12 Euro Gesamtgebühr: 30 Euro 16 Euro für ein Jahr. 48 Euro für fünf Jahre. Die Gebühren können Sie in bar oder mit der Girocard und PIN-Nummer bezahlen. Bei schriftlichem Antrag: reichen Sie bitte den Einzahlbeleg (Kontoauszug) mit ein. Bitte zahlen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse DE89 3705 0198 0093 1329 75 bei der Sparkasse KölnBonn ein. Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an: 970967040011 Fischereischein und Namen des*der Antragsteller*in.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Bei Onlinebeantragung: • Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) • Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026 Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde • Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis • Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

So läuft es ab

Sie können den Fischereischein entweder über einen Onlinedienst beim Land NRW oder bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde beantragen. Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt. Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will. Im Falle der Onlinedienstnutzung ist ein Nutzeraccount bei einer anerkannten digitalen Identitätsplattform (z.B. BundID für NRW-Bürgerinnen und -Bürger) notwendig. Zur Nutzung des Onlinedienstes ist ein eID-Login in der digitalen Identitätsplattform notwendig (Es besteht eine Notwendigkeit für einen Login mittels Online-Personalausweis). Bitte achten Sie bei der Onlinedienstnutzung darauf, dass Sie für das Land Nordrhein-Westfalen die Auswahl getroffen haben. Achten Sie bitte zudem darauf, Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus Ihrem Nutzerkonto der digitalen Identitätsplattform übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, aktualisieren Sie bitte im Vorfeld der Onlinedienstnutzung Ihre personenbezogenen Daten in der digitalen Identitätsplattform (BundID).

Gut zu wissen

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Angeln oder Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt. Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss grundsätzlich zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden. Bei der Ausübung der Fischerei ist in Nordrhein-Westfalen neben einem Fischereischein auch der Nachweis über die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis und Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen. Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein bereits erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) beantragen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Personen, die ab dem 1.

Wie stehen die Gebühren in Köln im Vergleich?

Köln18,00 € / 12,00 € / 30,00 € / 16,00 €
Nordrhein-Westfalen4,00 € – 50,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 1. Online-Antrag (Landesdienst) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Gesamtgebühr: 18 Euro 2. Antrag bei der Gemeinde (örtlich zuständig) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Bearbeitungsgebühr der Gemeinde: 12 Euro Gesamtgebühr: 30 Euro 16 Euro für … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Kundenzentrum Chorweiler · Köln, Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Fischereischein beantragen“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns