Fischereischein beantragen in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Köln
Kundenzentrum Chorweiler · Köln
Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln
0221 / 221-0
kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de
Kundenzentrum Ehrenfeld · Köln
Venloer Straße 419-421, 50825 Köln
0221 / 221-0
kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de
Kundenzentrum Innenstadt · Köln
Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln
0221 / 221-0
kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de
Kundenzentrum Kalk · Köln
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
0221 / 221-0
kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de
Gebühren (amtlich)
1. Online-Antrag (Landesdienst) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Gesamtgebühr: 18 Euro 2. Antrag bei der Gemeinde (örtlich zuständig) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Bearbeitungsgebühr der Gemeinde: 12 Euro Gesamtgebühr: 30 Euro 16 Euro für ein Jahr. 48 Euro für fünf Jahre. Die Gebühren können Sie in bar oder mit der Girocard und PIN-Nummer bezahlen. Bei schriftlichem Antrag: reichen Sie bitte den Einzahlbeleg (Kontoauszug) mit ein. Bitte zahlen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse DE89 3705 0198 0093 1329 75 bei der Sparkasse KölnBonn ein. Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an: 970967040011 Fischereischein und Namen des*der Antragsteller*in.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bei Onlinebeantragung: • Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) • Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026 Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde • Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis • Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
So läuft es ab
Sie können den Fischereischein entweder über einen Onlinedienst beim Land NRW oder bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde beantragen. Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt. Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will. Im Falle der Onlinedienstnutzung ist ein Nutzeraccount bei einer anerkannten digitalen Identitätsplattform (z.B. BundID für NRW-Bürgerinnen und -Bürger) notwendig. Zur Nutzung des Onlinedienstes ist ein eID-Login in der digitalen Identitätsplattform notwendig (Es besteht eine Notwendigkeit für einen Login mittels Online-Personalausweis). Bitte achten Sie bei der Onlinedienstnutzung darauf, dass Sie für das Land Nordrhein-Westfalen die Auswahl getroffen haben. Achten Sie bitte zudem darauf, Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus Ihrem Nutzerkonto der digitalen Identitätsplattform übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, aktualisieren Sie bitte im Vorfeld der Onlinedienstnutzung Ihre personenbezogenen Daten in der digitalen Identitätsplattform (BundID).
Gut zu wissen
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Angeln oder Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt. Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss grundsätzlich zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden. Bei der Ausübung der Fischerei ist in Nordrhein-Westfalen neben einem Fischereischein auch der Nachweis über die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis und Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen. Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein bereits erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) beantragen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Personen, die ab dem 1.
Wie stehen die Gebühren in Köln im Vergleich?
| Köln | 18,00 € / 12,00 € / 30,00 € / 16,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 4,00 € – 50,00 € |
| Deutschland (8.737 Städte) | 1,00 € – 335,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Köln?
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Köln erledigen?
Geht „Fischereischein beantragen“ in Köln online?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Köln:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.