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Wohnsitz abmelden in Kiel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Kiel bei: Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten · Kiel.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Kiel

Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten · Kiel

Fleethörn 9, 24103 Kiel

Mo, Do 07:30-16:00 · Di 07:30-18:00 · Fr 07:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)

115

ema@kiel.de

Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel

115

ema@kiel.de

Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

Skandinaviendamm 299, 24109 Kiel

115

ema@kiel.de

Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

Zum Dänischen Wohld 23, 24159 Kiel

115

ema@kiel.de

Gebühren (amtlich)

Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.

Benötigte Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen: Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck) Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift) Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis ) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum. Der Vermieter und die Anschrift des Vermieters sind bei der Anmeldung zu benennen. Die Zweitwohnung/ der Zweitwohnsitz kann auch schriftlich (per E-Mail oder per Fax sowie durch ein formloses Schreiben mit einer Kopie des Personalausweise) oder durch Bevollmächtigte an- bzw. abgemeldet werden. Erforderlich sind der unterschriebene Meldeschein (siehe Links unter Anträge/ Formulare), die vom Vermieter unterschriebene Ein- bzw. Auszugsbescheinigung sowie eine Kopie des Personalausweises.

Voraussetzungen

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Kiel?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Kiel erledigen?
Zuständig ist: Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten · Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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