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Personalausweis beantragen in Kiel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis beantragen erledigen Sie in Kiel bei: Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten · Kiel — Gebühr: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24 Jahren) — bundesweit einheitlich (§ 1 PAuswGebV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Kiel

Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten · Kiel

Fleethörn 9, 24103 Kiel

Mo, Do 07:30-16:00 · Di 07:30-18:00 · Fr 07:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)

115

ema@kiel.de

Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel

115

ema@kiel.de

Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

Skandinaviendamm 299, 24109 Kiel

115

ema@kiel.de

Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

Zum Dänischen Wohld 23, 24159 Kiel

115

ema@kiel.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist Es können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von Fotodienstleistern oder in Behörden angefertigt wurden. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bei den städtischen Lichtbildautomaten kein behördlich verwendbares Foto erzeugt wird (z.B. wenn Bewegungen während der Aufnahme nicht vollständig erfasst werden oder die Lichtverhältnisse oder Kontraste schwierig sind). Wir empfehlen deshalb die Anfertigung in einem zertifizierten Fotostudio, welches individuell auf Beleuchtung und Bildqualität eingehen kann. Für Kinder bis zum 7. Lebensjahr können grundsätzlich im Rathaus und in den Außenstellen keine Lichtbilder angefertigt werden. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ausweispapiere erstmalig (z.B. nach einer Einbürgerung oder ab 16 Jahre) oder nach Heirat, Namensänderung oder anderen Veränderungen beantragen eine aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung oder Eheurkunde) mitbringen müssen! Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen, vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Eine Kopie der Personenstandsurkunde ist ausreichend. Bei Eingebürgerten muss zusätzlich als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden. Bei Spätaussiedler*innen ist der Vertriebenenausweis und der Registrierschein erforderlich. Namensänderung: Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die die Namensänderung begründende Urkunde vorzulegen.

Voraussetzungen

• Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit • bei Kindern unter 16 Jahre: • Sie sind erziehungsberechtigt. • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend. Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen: • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Gut zu wissen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.

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46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Kiel?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Kiel erledigen?
Zuständig ist: Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten · Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die Antragstellung erfordert grundsätzlich einen persönlichen Termin im Bürgeramt (biometrische Daten, Unterschrift, Fingerabdrücke). Viele Städte bieten aber Online-Terminbuchung und teils digitale Vorbereitung — die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Für Personen ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre, für jüngere 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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