Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Eheurkunde beantragen in Kiel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Kiel bei: Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Kiel

Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

Fleethörn 26, 24103 Kiel

115

heirat@kiel.de

Gebühren (amtlich)

Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) für Rentenzwecke wird keine Gebühr erhoben. Die Zahlungsabwicklung bei schriftlicher Bestellung von Personenstandsurkunden aus dem In- oder Ausland erfolgt per Vorabüberweisung. Die Höhe der Gebühren und der Überweisungsweg werden nach der Bestellung mitgeteilt. Der Versand erfolgt nach dem Eingang der Zahlung. Bei Beantragung der Urkunde über das Online-Formular ist eine Zahlung per Kreditkarte, per Giropay oder über Pay direkt erforderlich. Für die Ausstellung einer Eheurkunde für Rentenzwecke wird keine Gebühr erhoben.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel. Bitte fordern Sie Urkunden über das Online-Formular (siehe grüner Button oben), nicht aber per Email, an. Alternativ ist die Anforderung über Briefpost möglich. Bitte fügen Sie dann eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises bei.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen: • Sie sind mindestens 16 Jahre alt. • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht. • Sie sind die Eltern einer der Ehegatten. • Sie sind Kind der Ehegatten. • Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts. • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

Gut zu wissen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: • Eheurkunde • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt.

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Kiel?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) für Rentenzwecke wird keine Gebühr erhoben. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Kiel erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Kiel online?
Für Kiel ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns