Amtliche Beglaubigung in Kiel: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Kiel
Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten · Kiel
Fleethörn 9, 24103 Kiel
Mo, Do 07:30-16:00 · Di 07:30-18:00 · Fr 07:30-12:00 (lt. OpenStreetMap)
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ema@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt
Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel
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ema@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt
Skandinaviendamm 299, 24109 Kiel
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ema@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
Zum Dänischen Wohld 23, 24159 Kiel
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ema@kiel.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Beglaubigung von Kopien: 2,60 Euro für die erste Seite des Originals, jede Folgeseite innerhalb eines Dokumentes kostet 1,- Euro. Bei einem Dokument mit zwei Seiten beispielweise werden 3,60 Euro fällig, bei drei Seiten 4,60 Euro usw. Unterschriftsbeglaubigung: 5,- Euro. Abschlusszeugnisse allgemeinbildender Kieler Schulen werden im Schuljahr nach deren Ausstellung bis zu drei Exemplaren kostenfrei beglaubigt. Beglaubigungen für Rentenversicherungsangelegenheiten sind kostenfrei.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich: • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll. Bitte legen Sie neben dem Original auch die zu beglaubigende Kopie vor. Außerdem beachten Sie bitte, dass Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen nur bei persönlicher Vorsprache der betroffenen Person vorgenommen werden können.
Gut zu wissen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn: • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Kiel?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Kiel erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Kiel:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.