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Sterbeurkunde beantragen in Isernhagen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Isernhagen bei: Standesamt · Isernhagen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Isernhagen

Standesamt · Isernhagen

Am Ortfelde 74, 30916 Isernhagen

+49 511 6153-340

standesamt@isernhagen.de

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Benötigte Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Isernhagen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind) • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

So läuft es ab

• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus. • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde. • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Gut zu wissen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Isernhagen erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Isernhagen, Am Ortfelde 74, 30916 Isernhagen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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