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Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Hann. Münden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Hann. Münden bei: Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Hann. Münden kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen

Mo-Do 07:30-16:00 · Fr 07:30-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0551 525-0

info@landkreisgoettingen.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren betragen 26,50 Euro.

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung • Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm) • alter Führerschein (gegebenenfalls ist eine Karteiabschrift erforderlich, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Diese ist aber nur dann erforderlich, wenn der alte Führerschein nicht von den Landkreisen Göttingen oder (Altkreis) Osterode am Harz ausgestellt worden ist und es sich noch nicht um einen EU-Kartenführerschein handelt). Zusätzlich bei Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE beantragen: • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung sowie eine ärztliche Bescheinigung oder ein augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens

Voraussetzungen

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: • Vor 1953: 19.01.2033 • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen • 1999 bis 2001: 19.01.2026 • 2002 bis 2004:19.01.2027 • 2005 bis 2007: 19.01.2028 • 2008: 19.01.2029 • 2009: 19.01.2030 • 2010: 19.01.2031 • 2011: 19.01.2032 • 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033 Hinweise: • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen. Bis zum 19.01.2033 muss jede/r Fahrerlaubnisinhaber/in im Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins sein. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der sogenannte "Pflichtumtausch" der alten Papierführerscheine in den EU-Kartenführerschein entsprechend einer Tabelle nach Geburtenjahrgängen durchgeführt werden muss.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Hann. Münden im Vergleich?

Hann. Münden26,50 €
Niedersachsen6,30 € – 45,00 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Hann. Münden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren betragen 26,50 Euro.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Hann. Münden erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Hann. Münden online?
Für Hann. Münden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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