Verpflichtungserklärung abgeben in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde) · Halle (Saale)
Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale)
+49 345 2215300
auslaenderbehoerde@halle.de
Gebühren (amtlich)
Kostenhöhe (fix): 29,00 Euro Vorkasse: Ja Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr Zahlungsweise: SEPA-Überweisung; gegebenenfalls zusätzlich Visa Electron in Europa. Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten für den versicherten Versand an (in der Regel per Einschreiben mit Rückschein). Die Gebühr für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beträgt gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV 29,00 Euro.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe) • eID-Karte (für Online-Abgabe) • Aufenthaltstitel • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe) • Bei Vertretung: Vollmacht • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister Verpflichtungserklärung für Aufenthalte von max. 3 Monaten durch natürliche Personen: • Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses; bei Ausländern Vorlage des Reisepasses einschließlich Aufenthaltstitel mit Gültigkeit von mind. 6 Monaten • ausgefülltes Formular „Antrag auf Entgegennahme einer Verpflichtungsserklärung“ • bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate • bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 6 Monate bzw. des abgelaufenen Geschäftsjahres vom Steuerberater bestätigt oder Einkommensbescheinigung des Steuerberaters Hinweis: Ist die Pfändungsfreigrenze unterschritten, kann im Ausnahmefall bei vorhandenem Vermögen von der Ausländerbehörde zur Vermeidung unzumutbarer Härten (z. B. bei engen Verwandtschaftsverhältnissen) kumulativ zur Verpflichtungserklärung die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen verlangt werden. Verpflichtungserklärung für Aufenthalte von max. 3 Monaten durch juristische Personen: • Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses; bei Ausländern Vorlage des Reisepasses einschließlich Aufenthaltstitel (mit Gültigkeit von mind. 6 Monaten) des handelnden Vertretungsberechtigten oder des Bevollmächtigten • Handels- oder Vereinsregisterauszug; andernfalls Gewerbeanmeldung • Bei Bevollmächtigten: Vollmacht sowie Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des Vollmachtgebers • ausgefülltes Formular „Antrag auf Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung“ • ggf. Einkommensbescheinigung Verpflichtungserklärung für längerfristige Aufenthalte: Bitte wenden Sie sich vorab per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de(Antragstellung Verpflichtungserklärung Aufenthalt über 90 Tage).
Voraussetzungen
• Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen. • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben. • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde • an Ihrem Hauptwohnsitz abgeben oder • dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben. • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.
So läuft es ab
Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben. Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben: • Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt. • Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen. • Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen. • Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an. • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen. • Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben. • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde. • Das Verfahren ist damit beendet. • Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden. Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben: Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten: 1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung): • Sie lesen sorgfältig die Informationen • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 2 Wochen Bemerkung: Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verpflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nicht mehr als zwei Wochen. Verpflichtungserklärung für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage): Die Bearbeitung nimmt in der Regel zwei Monate in Anspruch. Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage): Die Bearbeitung nimmt in der Regel drei Monate in Anspruch. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verpflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab.
Gut zu wissen
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten. Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören. Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein.
Wie stehen die Gebühren in Halle (Saale) im Vergleich?
| Halle (Saale) | 29,00 € |
| Sachsen-Anhalt | 29,00 € |
| Deutschland (8.735 Städte) | 1,80 € – 100,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Halle (Saale)?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Halle (Saale) erledigen?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Halle (Saale):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.