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Sterbeurkunde beantragen in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Halle (Saale) bei: Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen · Halle (Saale) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,00 € / 5,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Halle (Saale)

Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen · Halle (Saale)

Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)

Mo 08:00-16:00 · Di, Do 08:00-19:00 · Mi 08:00-12:00 · Fr 09:00-15:00 · Sa 09:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 345 2210

standesamt@halle.de

Gebühren (amtlich)

• 10,00 EUR • 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang Die Gebühr kann im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt werden oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides.

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Benötigte Unterlagen

• für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner: • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • Personalausweis oder Reisepass • für Geschwister der verstorbenen Person: • Verwandtschaftsnachweis • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung • Personalausweis oder Reisepass • bei Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug: • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise • Erbschein • Grundbuchauszug • Personalausweis oder Reisepass Im Standesamt der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt: • Gültiges Ausweisdokument, • Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.

Voraussetzungen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert. Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist. Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: • Vornamen, Familienname und Geburtsname • Ort und Tag der Geburt • letzter Wohnsitz und Familienstand • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners • Ort und Zeitpunkt des Todes Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden falls der Ereignisort Halle (Saale) war. Informationen für Bestatter Die Abgabe von Sterbefallanzeigen und die Abholung beurkundeter Sterbefälle ist während folgender Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich: • Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr • Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

So läuft es ab

Der Antrag kann gestellt werden durch • die letzte Ehepartnerin oder den letzten Ehepartner, • die letzte Lebenspartnerin oder den letzten Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, • Vorfahren, • Abkömmlinge der verstorbenen Person sowie • durch andere Personen mit Vollmacht einer der o. g. berechtigten Personen oder • einem Nachweis des rechtlichen Interesses Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann online gestellt werden (Link weiter unten). In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623

Bearbeitungsdauer

Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.

Gut zu wissen

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.

Wie stehen die Gebühren in Halle (Saale) im Vergleich?

Halle (Saale)10,00 € / 5,00 €
Sachsen-Anhalt5,00 € – 10,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Halle (Saale)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 10,00 EUR • 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang Die Gebühr kann im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt werden oder per Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Halle (Saale) erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen · Halle (Saale), Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Halle (Saale) online?
Für Halle (Saale) ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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