Personalausweis verloren: Verlust melden in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Halle (Saale)
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 · Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Mo 08:00-16:00 · Di, Do 08:00-19:00 · Mi 08:00-12:00 · Fr 09:00-15:00 · Sa 09:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 345 2214619
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Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich) · Halle (Saale)
Reilstraße 132, 06114 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6 · Halle (Saale)
Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Kosten an. • Mitteilung des Verlustes/Wiederauffinden eines nPA – gebührenfrei • Sperrung der Online-Ausweisfunktion – gebührenfrei Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in den Bürgerservicestellen gezahlt werden.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. • wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument, z. B. Reisepass oder Führerschein zur Identifikation • Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch im Original • soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) sowie das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde benötigt. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR fällig.
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Halle (Saale) — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. • Sowohl der Verlust des Personalausweises als auch dessen Wiederauffinden ist dem Team Bürgerservice des Fachbereich Einwohnerwesen (Meldebehörde) unverzüglich anzuzeigen. • Ist die Online-Funktion des neuen Personalausweises (ab Ausstellungsdatum 01. November 2010) eingeschaltet, ist die Sperrung der Online-Funktion persönlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde oder über den Sperrnotruf unter 116 116 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr) und unter Angabe des Sperrkennwortes zu veranlassen.
So läuft es ab
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. Verlust beim Bürgeramt melden: • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten. • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt. • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt. Antragstellung • persönlich oder • online Für die Verlustanzeige benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Gut zu wissen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Halle (Saale) erledigen?
Geht „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Halle (Saale) online?
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Halle (Saale):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis verloren: Verlust melden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.