Fischereischein beantragen in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Halle (Saale)
Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten · Halle (Saale)
Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale)
+49 345 2211232
Gebühren (amtlich)
Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben: • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr • Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr • Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall. Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt. Die Gebühr ist per EC-Karte zu entrichten (keine Barzahlung möglich).
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Zeugnis über bestandene Prüfung • gegebenenfalls Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde • gegebenenfalls der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG • Passbild (nicht älter als 1 Jahr) • gegebenenfalls der letzte Fischereischein des Antragstellers Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen können oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.
Voraussetzungen
Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie zunächst die Fischerprüfung bestehen. Jugendfischereischein: Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang. Friedfischfischereischein: Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden. Sonderfischereischein: Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.
So läuft es ab
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Gut zu wissen
Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird. Dabei wird unterschieden in: • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie • Friedfisch- und Sonderfischereischeine. Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen, • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen. Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden.
Wie stehen die Gebühren in Halle (Saale) im Vergleich?
| Halle (Saale) | 6,00 € / 1,00 € / 125,00 € |
| Sachsen-Anhalt | 1,00 € – 125,00 € |
| Deutschland (8.737 Städte) | 1,00 € – 335,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Halle (Saale)?
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Halle (Saale) erledigen?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Halle (Saale):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.