Baugenehmigung beantragen in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Halle (Saale)
Abteilung Baugenehmigung · Halle (Saale)
Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale)
+49 345 2216306
bauen@halle.de
Gebühren (amtlich)
Anfallende Gebühren werden in Abhängigkeit vom Bauvorhaben auf der Grundlage der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Bauantrag (per Onlineservice oder Formular) • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster • Lageplan • Bauzeichnungen • Baubeschreibung Gegebenenfalls: • Standsicherheitsnachweis • Brandschutznachweis • Angaben über die gesicherte Erschließung Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen. Nach Bauvorlagenverordnung, in der Regel mindestens: ausgefülltes Antragsformular (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Baugenehmigung) • Lageplan • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate) • Bauzeichnungen • Bau- und Betriebsbeschreibung (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)) • Nachweis der Standsicherheit (Erklärung zum Kriterienkatalog) Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Erklärung und Hinweise zum Kriterienkatalog) • Nachweis des Brandschutzes • Nachweis der gesicherten Versorgung mit Wasser und Energie, der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung • Nachweisführung nach § 10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG) Formulare zur Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG (Link auf Formulare des Landes Sachsen-Anhalt)
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Halle (Saale) — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.
So läuft es ab
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars. Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor: • Füllen Sie das Formular aus. • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf. • Leisten Sie die Vorauszahlung. • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen. • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein. • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen. • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. • Zahlen Sie die Gebühren.
Bearbeitungsdauer
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Ausnahme: Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
Gut zu wissen
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt). Baugenehmigungen werden auf Antrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen nach §§ 62 und 63 Bauordnung erteilt. Der Antrag ist schriftlich in 2-facher Ausfertigung zu stellen.
Häufige Fragen
Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Halle (Saale)?
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Halle (Saale) erledigen?
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Weitere Behördengänge in Halle (Saale):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Baugenehmigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.