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Bewohnerparkausweis beantragen in Gifhorn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Gifhorn bei: Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Bürger.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Gifhorn

Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Bürger

Marktplatz 1, 38518 Gifhorn

Mo-Fr 08:30-12:00 · Do 08:30-12:00,14:00-17:00 (lt. OpenStreetMap)

05371 88-141

buergerbuero@stadt-gifhorn.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist • bisherige Bewohnerparkausweis • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht

Voraussetzungen

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden. Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung. Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen: Cardenap Bodemannstraße Fallerslebener Straße Herzog-Franz-Straße Lindenstraße Michael-Clare-Straße Rathausstraße Rotstraße Schillerplatz Steinweg Torstraße Xanthistraße Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht. Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

Gut zu wissen

Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Gifhorn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Gifhorn erledigen?
Zuständig ist: Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Bürger, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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