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Baugenehmigung beantragen in Geseke: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Geseke bei: Bauverwaltung, Fördermittel, Dorfentwicklung, Denkmalschutz · Geseke.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Geseke

Bauverwaltung, Fördermittel, Dorfentwicklung, Denkmalschutz · Geseke

An der Abtei 1, 59590 Geseke

Stadtplanung · Geseke

An der Abtei 1, 59590 Geseke

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Benötigte Unterlagen

Bauantrag und Baugenehmigung: Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen wird eine Baugenehmigung benötigt. Der Kreis Soest als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt diese für das gesamte Kreisgebiet. In einigen Fällen wird ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt, wie zum Beispiel bei Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen oder nicht überdachten Stellplätze bis zu 100 Quadratmetern. Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden. Informationen rund ums Bauen können der Internetseite des Kreises Soestes entnommen werden. Notwendige Unterlagen für einen Antrag bestehen aus: • Vordruck Bauantrag • Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte und der Deutschen Grundkarte) • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500 • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100 • Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung • Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes • Artenschutzprüfung Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden, zum Beispiel zum Brandschutzkonzept. Die benötigten Formulare sind auf der Homepage des Kreises unter folgendem Link zu finden: www.kreis-soest.de/bauen_kataster/bauen/bauen/baugenehmigung/baugenehmigung.php Verwandte Themen & Infos: Bauvoranfrage: Die Bauvoranfrage dient zur Klärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben, wie beispielsweise die Zulässigkeit eines Standortes, vor dem Einreichen eines regulären Bauantrages. Mit dem Vorbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft. Die Geltungsdauer beläuft sich auf zwei Jahre und kann auf formlosen schriftlichen Antrag hin jeweils um ein Jahr verlängert werden. Unterlagen zur Bauvoranfrage werden auf der Homepage des Kreises Soest ( www.kreis-soest.de ) zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über eingereichte Bauvoranfragen erfolgt durch die Bauordnungsbehörde des Kreises Soest (Tel.: 02921/300) Grundstücksteilung: Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest.

Gut zu wissen

Baugenehmigung Statusabfrage

Häufige Fragen

Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Geseke erledigen?
Zuständig ist: Bauverwaltung, Fördermittel, Dorfentwicklung, Denkmalschutz · Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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