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Gewerbe abmelden in Fürth: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe abmelden erledigen Sie in Fürth bei: Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht — Gebühr laut amtlicher Angabe: 100,00 € / 45,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Fürth kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth

Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 911 974-1485

oa@fuerth.de

Handwerkskammer für Mittelfranken · Nürnberg

Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg

+49 911 5309-0

info@hwk-mittelfranken.de

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg

+49 911 1335-1335

kundenservice@nuernberg.ihk.de

Gebühren (amtlich)

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz Gewerbeabmeldung: 45 Euro Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung. Eine Gewerbeabmeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen.  Dazu kann ein Termin online vereinbart  werden. Alternativ können Sie die Gewerbeabmeldung auch online durchführen . Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO ist die Aufgabe eines Betriebes gleichzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt lediglich für die vollständige Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit. Die Aufgabe eines Teilbereichs der bisher angemeldeten Tätigkeiten ist nicht anzeigepflichtig, kann jedoch aufgrund steuerlicher Aspekte oder ähnlichen nötig sein (Teilabmeldung). Zuständig ist die Gemeinde des jeweiligen Betriebssitzes des Gewerbes. Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem Gesellschafter bzw. jeder Gesellschafterin, der vertretungsberechtigt ist, anzumelden. Bei Kapitalgesellschaften (Gesellschafter GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (zum Beispiel Geschäftsführenden) vorzunehmen. Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden. Bitte beachten sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist, wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden oder bei der Online-Gewerbemeldung hochgeladen werden.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Fürth — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.

So läuft es ab

Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden. Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Gut zu wissen

Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wie stehen die Gebühren in Fürth im Vergleich?

Fürth100,00 € / 45,00 €
Bayern30,00 € – 100,00 €
Deutschland (8.987 Städte)6,00 € – 117,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Fürth?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz Gewerbeabmeldung: 45 Euro Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Fürth erledigen?
Zuständig ist: Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe abmelden“ in Fürth online?
Für Fürth ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Ja. Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen — also zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung an weitere Stellen weiter — unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Registergericht (§ 14 Abs. 8 GewO). Sie müssen diese Stellen daher in der Regel nicht einzeln benachrichtigen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist am neuen Standort eine Gewerbeanmeldung erforderlich — eine bloße Ummeldung gibt es nur innerhalb derselben Gemeinde. Die Aufgabe des Betriebs am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO im Zusammenhang mit der Verlegung ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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