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Bewohnerparkausweis beantragen in Fürth: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Fürth bei: Stadt Fürth - Bewohnerparken — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,70 € / 30,50 € / 61,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Fürth

Stadt Fürth - Bewohnerparken

Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth

Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 911 974-2257

bewohnerparken@fuerth.de

Gebühren (amtlich)

10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer • Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,50 Euro • Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 61 Euro • Änderung oder Neuausstellung bei Verlust des Ausweises: 5,75 Euro • Auslagenersatz für Saugnapf: 1,15 Euro • Auslagen für Versand (inklusive Rechnung): 2,50 Euro Die Bezahlung erfolgt per Rechnung und anschließender Überweisung. Sie erhalten unaufgefordert eine Rechnung zugesandt.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

Voraussetzungen

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen. Zahlreiche innerstädtische Wohnquartiere in Fürth sind geprägt durch eingeschränkte Parkmöglichkeiten.

So läuft es ab

Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises für die Stadt Fürth kann online (siehe oben) durchgeführt werden. Alternativ kann die Beantragung auch persönlich direkt im Straßenverkehrsamt, Bereich Bewohnerparken, vorgenommen werden. Hierfür muss vorab ein Termin online vereinbart werden (siehe oben).

Bearbeitungsdauer

• tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Gut zu wissen

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Wie stehen die Gebühren in Fürth im Vergleich?

Fürth30,70 € / 30,50 € / 61,00 € / 5,75 €
Bayern0,30 € – 300,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Fürth?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer • Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,50 Euro • Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 61 Euro • Änderung oder Neuausstellung bei Verlust des Ausweises: 5,75 Euro • Auslagenersatz für Saugnapf … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Fürth erledigen?
Zuständig ist: Stadt Fürth - Bewohnerparken, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Fürth online?
Für Fürth ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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